Das Kleingedruckte. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen der enclaive GmbH.
1. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen der enclaive GmbH.
2. Im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung gelten diese AGB auch ohne erneute ausdrückliche Einbeziehung, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.
3. Mit der Inanspruchnahme der von enclaive erbrachten Leistungen erkennt der Kunde diese AGB an. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn enclaive ihnen schriftlich zustimmt.
Gegenstand des Vertrags sind die Programmierung, Entwicklung, Anpassung und Wartung von IT-Infrastruktur und Software, die unmittelbar oder mittelbar mit der Absicherung und Bereitstellung von Software und Infrastruktur für Confidential Cloud Computing zusammenhängen. Diese Leistungen werden nachfolgend als „Confidential Compute Services“ bezeichnet.
1. Sämtliche Angebote sind freibleibend, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist.
2. Der Vertrag kommt erst zustande, wenn enclaive die Bestellung des Kunden schriftlich oder elektronisch per E-Mail bestätigt.
3. Art und Umfang der jeweiligen Leistungen sowie der Leistungszeitraum ergeben sich aus dem Angebot von enclaive und werden im Vorfeld individuell zwischen dem Kunden und enclaive vereinbart.
4. Grundlage für die Leistungserbringung ist die schriftliche Projektbeschreibung innerhalb des Auftrags, die enclaive auf Grundlage der bereitgestellten Unterlagen und Informationen erstellt. Der Kunde ist verpflichtet, die Leistungsbeschreibung auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen. Mit Annahme des Auftrags bestätigt der Kunde deren Richtigkeit.
5. enclaive ist berechtigt, zur Erfüllung des Auftrags Dritte als Unterauftragnehmer einzusetzen. Der Kunde erklärt sich hiermit einverstanden.
1. Wünscht der Kunde Änderungen der Anforderungen, einschließlich Erweiterungen, wird enclaive diesen im zumutbaren Umfang zustimmen. Wirkt sich ein Änderungswunsch auf den Auftrag aus, ist eine angemessene Anpassung des Vertrags erforderlich, insbesondere hinsichtlich der Vergütung und/oder der vereinbarten Liefertermine.
2. Vereinbarungen über Änderungen der Vertragsbedingungen und entsprechende Vertragsanpassungen bedürfen der Textform, beispielsweise per E-Mail.
3. Die Annahme eines Änderungs- oder Anpassungsauftrags wird erst mit der Auftragsbestätigung durch enclaive wirksam.
4. Ist der Kunde mit den in der Auftragsbestätigung genannten Bedingungen nicht einverstanden, muss er diesen innerhalb von sieben Tagen widersprechen. Andernfalls gilt der Auftrag als angenommen.
1. Alle Leistungen werden nach dem jeweils geltenden Preismodell oder nach individueller Vereinbarung vergütet, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
2. Zahlungen sind sieben Tage nach Rechnungsstellung fällig.
3. Der Abrechnungszeitraum richtet sich nach dem im Angebot vereinbarten Zahlungszyklus. Rechnungen werden elektronisch an die vom Kunden angegebene E-Mail-Adresse versandt.
4. Der Kunde gerät ohne gesonderte Mahnung in Verzug, wenn die Rechnung nicht innerhalb von sieben Tagen nach Erhalt bezahlt wurde.
5. Im Falle des Zahlungsverzugs schuldet der Kunde ab Fälligkeit zusätzlich Verzugszinsen in Höhe von 12 % p. a. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Zinsschaden entstanden ist.
6. enclaive ist berechtigt, die Leistungserbringung auszusetzen, wenn sich der Kunde länger als 30 Tage in Zahlungsverzug befindet. Die Zahlungspflicht des Kunden bleibt hiervon unberührt. Die Leistungsverweigerung stellt keinen Kündigungsgrund für den Kunden dar.
7. Der Kunde darf gegen Forderungen von enclaive nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen.
1. enclaive bemüht sich, vereinbarte Leistungs- und Liefertermine so genau wie möglich einzuhalten, ist dabei jedoch auf die Mitwirkung des Kunden angewiesen.
2. Die Einhaltung von Lieferfristen und Terminen setzt voraus, dass der Kunde seine Mitwirkungspflichten im Rahmen des Auftrags erfüllt. Dazu gehört insbesondere die Beantwortung von E-Mails innerhalb von 48 Stunden.
3. Für sämtliche Lieferungen und Leistungen, die enclaive im Rahmen dieses Vertrags erbringt, übernimmt der Kunde die Untersuchungs- und Rügepflicht gemäß § 377 HGB.
4. Nach Erbringung der vereinbarten Leistungen erklärt enclaive deren Fertigstellung. Der Kunde hat daraufhin innerhalb einer von enclaive festgelegten angemessenen Frist die ordnungsgemäße Ausführung der Leistungen zu prüfen und enclaive etwaige Fehlfunktionen oder Mängel mitzuteilen.
5. Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn der Kunde die Leistung innerhalb dieser angemessenen Frist nicht abnimmt, obwohl er hierzu verpflichtet ist.
1. enclaive haftet für sich und seine Erfüllungsgehilfen auf Schadensersatz nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, durch die der Vertragszweck gefährdet wird, ist die Haftung auf den vertragstypischen Schaden begrenzt, den enclaive bei Vertragsschluss vernünftigerweise vorhersehen konnte, sofern die Pflichtverletzung nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig erfolgt ist.
2. Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
3. Ist der Kunde Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist die Haftung – außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit – auf die Summe der Gesamtzahlungen aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis innerhalb der letzten zwei Kalenderjahre begrenzt.
4. enclaive haftet nicht für bereits bestehende, verbleibende oder zukünftige Fehler in der Software des Kunden oder für daraus entstehende Schäden. Dies gilt auch für Fehler oder Fehlfunktionen, die im Rahmen von Softwaretests nicht erkannt wurden.
5. enclaive haftet nicht für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, Schäden aufgrund von Ansprüchen Dritter oder sonstige unmittelbare Schäden.
1. Der Kunde hat enclaive unverzüglich nach Kenntnis über etwaige Mängel zu informieren und enclaive bei deren Behebung im größtmöglichen Umfang zu unterstützen. Hierzu ist insbesondere Zugang zu allen relevanten Unterlagen zu gewähren.
2. Im Rahmen einer Mängelbeseitigung hat der Kunde alle erforderlichen Maßnahmen zur Datensicherung zu treffen. enclaive haftet nicht für Datenverluste infolge einer Mängelbeseitigung, sofern Wartung und Service nicht gesondert beauftragt wurden.
3. Soweit enclaive zur Nacherfüllung verpflichtet ist, kann diese nach Wahl von enclaive durch Beseitigung des Mangels oder durch Nachlieferung erfolgen, insbesondere durch Bereitstellung einer neuen Version, eines Updates, Upgrades, Patches oder Releases. Ist eine solche Lösung noch nicht verfügbar, aber in absehbarer Zeit zu erwarten, kann enclaive den Kunden für einen angemessenen Zeitraum auf einen Workaround verweisen, sofern dies für den Kunden zumutbar ist.
4. Ergibt die Prüfung einer Mängelanzeige, dass kein entsprechender Anspruch besteht, ist enclaive berechtigt, die entstandenen Kosten und Aufwendungen zu branchenüblichen Stundensätzen in Rechnung zu stellen.
5. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt ein Jahr. Für den Beginn der Verjährungsfrist gelten die gesetzlichen Vorschriften. Ausgenommen sind Fälle arglistigen Verschweigens oder grober Fahrlässigkeit, Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit, die durch einen Mangel verursacht wurden, sowie Beschaffenheitsgarantien.
6. enclaive ist bestrebt, höchste Qualitätsstandards einzuhalten, kann jedoch nicht gewährleisten, dass getestete Software vollständig fehlerfrei ist.
7. Eine Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn der Kunde Änderungen oder Anpassungen an den eingesetzten Methoden oder der Software vorgenommen hat, es sei denn, diese Änderungen sind nicht ursächlich für den Mangel.
8. Nach dem gegenwärtigen Stand der Technik ist es nicht möglich, Software zu erstellen, die in sämtlichen denkbaren Kombinationen fehlerfrei funktioniert oder gegen jede Manipulation durch Dritte geschützt ist. enclaive gewährleistet nicht, dass Software Dritter den Anforderungen des Kunden entspricht, für bestimmte Anwendungen geeignet oder frei von Abstürzen, Fehlern oder Schadsoftware ist. enclaive gewährleistet lediglich, dass Software Dritter zum Zeitpunkt der Überlassung unter normalen Betriebs- und Wartungsbedingungen im Wesentlichen entsprechend den Leistungsbeschreibungen des jeweiligen Drittanbieters funktioniert.
Der Kunde stellt enclaive im Innenverhältnis von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die auf rechtswidrigen oder rechtsverletzenden Handlungen des Kunden oder auf fehlerhaften Inhalten der vom Kunden bereitgestellten Informationen beruhen. Dies gilt insbesondere für Verstöße gegen gewerbliche Schutzrechte, Urheberrecht und Wettbewerbsrecht. Der Kunde erstattet enclaive die hierbei entstehenden Kosten der Rechtsverteidigung.
1. Der Kunde ist verpflichtet, die für den Auftrag erforderlichen Angaben vollständig und wahrheitsgemäß bereitzustellen. Hierzu gehören insbesondere der vollständige Name, das Unternehmen einschließlich Rechtsform, eine ladungsfähige postalische Anschrift – kein Postfach –, E-Mail-Adresse und Telefonnummer. Änderungen dieser Angaben sind enclaive unverzüglich mitzuteilen.
2. Der Kunde verpflichtet sich, von enclaive erhaltene Passwörter regelmäßig zu ändern, streng vertraulich zu behandeln und vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Erlangt der Kunde Kenntnis davon, dass unbefugte Dritte ein Passwort kennen, hat er enclaive unverzüglich zu informieren.
3. Für sämtliche gespeicherten oder zum Abruf bereitgestellten Inhalte ist allein der Kunde verantwortlich. enclaive prüft diese Inhalte nicht auf mögliche Verstöße gegen gesetzliche oder vertragliche Bestimmungen. Der Kunde ist ebenfalls für das Verhalten von Dritten verantwortlich, die in seinem Auftrag handeln.
1. enclaive räumt dem Kunden an der von enclaive für ihn erstellten Software ein einfaches, räumlich und zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht ein. Weitergehende Rechte bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung.
2. Der Kunde ist nicht berechtigt, die gelieferte Software unterzulizenzieren oder zu verändern. enclaive ist berechtigt, die Arbeitsergebnisse und das erworbene Know-how unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen anderweitig zu verwenden.
3. Die Freigabe des Quellcodes von Software, die ausdrücklich für einen Kunden entwickelt wurde, erfolgt nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Kunden.
Der Kunde versichert ausdrücklich, dass die Bereitstellung und Veröffentlichung der Inhalte der Software oder der eingestellten Daten weder gegen deutsches Recht noch gegen sonstiges einschlägiges nationales oder internationales Recht verstößt. Dies gilt insbesondere für Urheber-, Marken-, Namens-, Datenschutz- und Wettbewerbsrecht.
1. enclaive informiert den Kunden gesondert über die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener oder sonstiger Daten.
2. Die Parteien verpflichten sich gegenseitig, Geschäftsgeheimnisse, Konzepte und Ideen, die ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werden, streng vertraulich zu behandeln und mit der erforderlichen Sorgfalt zu schützen.
3. enclaive behält sich das Recht vor, den Kunden als Referenz zu nennen.
1. Änderungen, Ergänzungen oder eine Aufhebung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung oder Änderung dieses Schriftformerfordernisses.
2. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist, soweit gesetzlich zulässig, Berlin, Deutschland.
3. Für diese AGB gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
4. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder sollten diese AGB eine Regelungslücke enthalten, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, eine unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Regelung zu ersetzen beziehungsweise eine ergänzende Regelung zu vereinbaren, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen oder fehlenden Bestimmung möglichst nahekommt.